Planmäßige Wartung
Wartung nach Herstellervorgabe an Vestas-Anlagen.
- Sicht- und Funktionsprüfung
- Schmierstoff- und Filterwechsel
- Kontrolle von Verschraubungen
- Verschleißbeurteilung
Wir warten und optimieren Windparks und einzelne Windkraftanlagen – zuverlässig, dokumentiert und nach den geltenden Vorgaben.
Von der planmäßigen Wartung bis zur Nachrüstung: Wir übernehmen die Arbeiten, die Ihre Anlage sicher und ertragsstark halten.
Wartung nach Herstellervorgabe an Vestas-Anlagen.
Fehleridentifizierung und Reparatur im laufenden Betrieb.
Modernisierungsmaßnahmen für mehr Verfügbarkeit.
Begleitung und Vorbereitung der vorgeschriebenen Prüfungen.
Analyse und Feinjustierung, um Leistungsverluste zu vermeiden.
Sicherheitsrelevante Ausstattung und Prüfungen im Blick behalten.
Die Wartung von Windkraftanlagen dient nicht nur der Sicherheit und der Effizienz der Anlagen, sondern sie ist auch verpflichtend. Der Gesetzgeber, die Versicherung und die Berufsgenossenschaften schreiben eine wiederkehrende Inspektion von Windkraftanlagen vor.
Es sind Prüfungen in regelmäßigen Abständen durch Sachverständige an Maschine, Rotorblättern und Turm durchzuführen. Die Intervalle ergeben sich aus den gutachterlichen Stellungnahmen und betragen höchstens zwei Jahre; in Ausnahmen können sie auf vier Jahre verlängert werden.

Der Prüfzyklus richtet sich nach der Nennleistung der Windenergieanlage (WEA).
| Nennleistung der Anlage | Prüfintervall |
|---|---|
| WEA kleiner 300 kW | alle 4 Jahre |
| WEA ab einschließlich 300 bis kleiner 1500 kW | alle 2 Jahre |
| WEA ab einschließlich 1500 kW | jährlich |
Die konkreten Intervalle ergeben sich aus den gutachterlichen Stellungnahmen zur jeweiligen Anlage.
Neben der Anlagenprüfung fordern Versicherer und Berufsgenossenschaft zusätzliche wiederkehrende Prüfungen.
| Prüfung | Intervall |
|---|---|
| Blitzschutzprüfung | alle 2 Jahre |
| Wartung des Feuerlöschers | spätestens alle 2 Jahre |
| Prüfung von Steigleitern | jährlich |
| Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) | jährlich |
Auch wenn die meisten Wartungs- und Servicetechniker ihre eigenen Gurte und Halteeinrichtungen mitbringen, muss laut Genehmigungsbestimmungen für Windkraftanlagen eine bestimmte Anzahl an persönlicher Schutzausrüstung für Notfälle vorhanden sein.
Sprechen Sie uns an – wir erstellen Ihnen ein Angebot für einzelne Anlagen oder ganze Windparks.